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   BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20   

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https://dejure.org/2020,39161
BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20 (https://dejure.org/2020,39161)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - XII ZB 318/20 (https://dejure.org/2020,39161)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - XII ZB 318/20 (https://dejure.org/2020,39161)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 1 Nr. 2, 28 IntFamRVG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 28 IntFamRVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO, § 29 Satz 1 IntFamRVG, § 575 Abs. 1 bis 4 ZPO, § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 26 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, §§ 14 Nr. 2, 10 IntFamRVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 29 Abs. 1 Satz 2 FamFG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 8 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung statthaften Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rewis.io

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Rechtsbeschwerde und Darlegungslast des Rechtsbeschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung statthaften Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Rechtsbeschwerde und Darlegungslast des Rechtsbeschwerdeführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsentscheidung - und die Rechtsbeschwerde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vortrag zu Zulassungsgrund und -voraussetzungen i. R. der Vollstreckbarerklärung einer ausl. Umgangsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 129
  • FamRZ 2021, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 170/11

    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ungarischen Sorgerechtsentscheidung:

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20
    Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - XII ZB 170/11, FamRZ 2012, 1561).

    Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 8 f. mwN).

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 337/15 - FamRZ 2017, 1209 Rn. 14).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20
    Zum anderen teilt der Antragsteller - der schon nicht geltend macht, es sei Vortrag von ihm übergangen worden - auch nicht mit, an welchem Vortrag er aufgrund eines seine Verfahrensgrundrechte verletzenden gerichtlichen Vorgehens gehindert worden sein soll (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 445/19 - NJW-RR 2020, 573 Rn. 14 und BGH Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - FamRZ 2003, 1005 mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - XII ZB 337/15

    Personenstandsverfahren: Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter;

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 337/15 - FamRZ 2017, 1209 Rn. 14).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20
    Zum anderen teilt der Antragsteller - der schon nicht geltend macht, es sei Vortrag von ihm übergangen worden - auch nicht mit, an welchem Vortrag er aufgrund eines seine Verfahrensgrundrechte verletzenden gerichtlichen Vorgehens gehindert worden sein soll (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 445/19 - NJW-RR 2020, 573 Rn. 14 und BGH Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - FamRZ 2003, 1005 mwN).
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18

    Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. November 2020 - XII ZB 318/20 - FamRZ 2021, 300 Rn. 13).

    Auch wenn im Rahmen eines Amtsermittlungsverfahrens - anders als im Anwendungsbereich von § 138 Abs. 3 ZPO - ein fehlendes Bestreiten nicht dazu führt, dass eine Tatsache als zugestanden anzusehen ist (vgl. auch § 29 Abs. 1 Satz 2 FamFG), kann der Tatrichter im Einzelfall von weiteren Ermittlungen absehen, wenn ersichtlich ist, dass der schweigende Beteiligte die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung einräumen wollte und sich hiergegen auch seitens des Gerichts keine Bedenken ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2020 - XII ZB 318/20 - FamRZ 2021, 300 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 495/20

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz;

    c) Ob das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren mit dem deutsch-schweizerischen Abkommen eine andere rechtliche Grundlage als das Landgericht für die Vollstreckbarerklärung heranziehen durfte, bedarf keiner Entscheidung, weil die Rechtsbeschwerde insoweit keinen substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen eines Zulassungsgrunds hält (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2020 - XII ZB 318/20 - FamRZ 2021, 300 Rn. 8 mwN).
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